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Das Freiwillige Soziale Jahr gibt es bereits seit 1961, während der Bundesfreiwiligendienst seit Abschaffung der Wehrpflicht 2011 den Zivildienst ersetzt. Beide Dienste sind bestens geeignet, um praktische Erfahrungen in der  Arbeitswelt zu sammeln.

Egal ob nach bestandenem Schulabschluss, einem abgebrochenen Studium oder auf der Suche nach einer kurzen Auszeit – man kann sich immer freiwillig sozial engagieren. Diese Idee ist gerade für diejenigen attraktiv, die gerne mit anderen Menschen zusammenarbeiten. Meistens stellt sich neben der Frage, welches Tätigkeitsfeld für einen am geeignetsten ist, auch die, welcher Freiwilligendienst für einen in Frage kommt. In Deutschland gibt es zwei Formen: den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Die Gemeinsamkeiten sind groß, die Unterschiede klein: Bei beiden arbeitet man freiwillig im kulturellen, ökologischen, sportlichen oder sozialen Bereich – zum Beispiel in Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindertagesstätten. Dabei kann man sowohl mit Kindern und Jugendlichen als auch mit älteren oder kranken Menschen sowie Menschen mit Behinderungen arbeiten. Nach Beendigung des Dienstes erhält man ein Zeugnis, das gleichzeitig eine gute Grundlage für eine Bewerbung in der jeweiligen Branche bildet.

Sowohl beim BFD als beim FSJ erfolgt die Vergütung über ein „Taschengeld“, dessen Höhe von der Einsatzstelle und dem Träger abhängt. Gesetzlich ist aber eine Obergrenze von 423 € im Monat festgelegt. Warum „Taschengeld“? Die verrichtete Mühe wird mit einer Aufwandsentschädigung belohnt, da es sich nicht um ein Erwerbsarbeitsverhältnis handelt. Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Taschengeldes. Im Rahmen eines BFD oder FSJ können auch Unterkunft, Verpflegung  und Dienstkleidung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil: Während seiner Arbeit ist der Freiwillige komplett kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert und muss dafür nichts bezahlen. Zudem hat man während des Dienstes bis zum Erreichen des
25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag. 

Der große Unterschied zwischen beiden Diensten liegt in den Zugangsvoraussetzungen. Das Freiwillige Soziale Jahr kann nur einmalig bis zu maximal 18 Monaten geleistet werden, während man einen Bundesfreiwilligendienst, der sechs bis 24 Monate dauert, mit einem Abstand von fünf Jahren mehrfach absolvieren kann. Auch ist es möglich, nach Beendigung eines FSJ oder eines BFD den jeweilig anderen Dienst zu absolvieren. Ein zweiter wichtiger Unterschied ist die Altersgrenze. Während beim Bundesfreiwilligendienst mit dem Programm BFD 27+ das Alter keine Rolle spielt, ist ein Freiwilliges Soziales Jahr nur bis zum Alter von 26 Jahren möglich. 

Doch egal für welchen Dienst man sich letztlich entscheidet, eines ist sicher: Langweilig wird es nie. Junge Freiwillige erhalten wichtige Einblicke in unterschiedliche Tätigkeitsfelder sowie viel praktische und soziale Erfahrung, die später beim Berufseinstieg helfen kann. Ältere Freiwillige bringen in den Dienst ihre langjährige Lebens- und Berufserfahrung ein und können jüngeren Mitarbeitern wichtige Tipps geben.